Grabmal-Maße und Friedhofssatzung: Was du wissen musst
Maximale Höhe, Breite, Tiefe – was die Friedhofssatzung vorschreibt und wie du Maße sicher planst.

Dein Kunde fragt nach den erlaubten Maßen für das Grabmal – oder du planst selbst? Hier erfährst du, warum die Friedhofssatzung wichtig ist und wie du Maße sicher planst.
Warum die Friedhofssatzung?
Jeder Friedhof legt in seiner Satzung fest, welche Maße für Grabsteine, Einfassungen und Auflagen erlaubt sind. Maximale Höhe, Breite und Tiefe können stark variieren. Ein Modell, das auf dem einen Friedhof passt, kann auf dem anderen abgelehnt werden. Deshalb: immer die Satzung des jeweiligen Friedhofs einsehen oder beim Friedhofsträger nachfragen.
Typische Vorgaben
Häufig geregelt sind: Höhe des Grabsteins, Breite und Tiefe der Grabstelle, Art der Auflage (Voll-, Rahmen-, Kreuzauflage), Material und teilweise auch die Gestaltung. Manche Friedhöfe schreiben bestimmte Formen oder Materialien vor.
Was du für deine Beratung tun solltest
- Vor der Beratung: Satzung des Ziel-Friedhofs einholen.
- Maße mit dem Kunden abgleichen – Breite, Höhe, Tiefe.
- Auflageform und Einfassung prüfen, ob sie der Satzung entsprechen.
So vermeidest du Rückfragen und Nachbestellungen und dein Kunde bekommt ein Grabmal, das genehmigt wird.
Individuelle Maße bei uns
Wir fertigen in Eigenproduktion – individuelle Maße und Sonderformen sind möglich. Wenn du die Vorgaben der Satzung kennst, können wir das passende Modell oder die passende Anfertigung planen.
Du brauchst Unterstützung bei Maßen oder Sonderwünschen? Sprich uns an – wir beraten dich gern.






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